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BVerwG, 06.11.1984 - 2 B 61.83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision wegen Divergenz - Voraussetzungen für die Annahme eines "äußeren Ereignisses" als wesentliche Ursache - Rüge eines Verfahrensfehlers der mangelnden Sachaufklärungspflicht
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 31.03.1983 - 3 B 82 A.835
- BVerwG, 06.11.1984 - 2 B 61.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 20.04.1967 - II C 118.64
Modifizierte Theorie des adäquaten Ursachenzusammenhangs - Herzinfakt bei …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1984 - 2 B 61.83
Der angefochtene Beschluß weicht entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht von den Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1967 - BVerwG 2 C 118.64 - (BVerwGE 26, 332) ab.Das Berufungsgericht hat hinsichtlich der rechtlichen Würdigung des Sachverhalts ausdrücklich auf die grundsätzlichen rechtlichen Ausführungen der in BVerwGE 26, 332 abgedruckten Entscheidung Bezug genommen.
Entgegen der Auffassung der Beschwerde ist das Berufungsgericht auch nicht von den tragenden Gründen dieser Entscheidung abgewichen, indem es ein "äußeres Ereignis nur dann als wesentliche Ursache anerkennt, wenn es zumindest annähernd gleichwertige Ursache für den Körperschaden gewesen ist", da nach dieser Entscheidung (BVerwGE 26, 332 [338]) eine wesentliche Ursache auch dann anzunehmen ist, wenn "in einem Schadensfall mehrere Bedingungen, die zum Erfolg beigetragen haben, in annähernd gleichem Maße auf den Erfolg hingewirkt haben".
- BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
Auszug aus BVerwG, 06.11.1984 - 2 B 61.83
Ob die Tatsachenwürdigung durch das Berufungsgericht zutreffend ist oder nicht, ist jedoch für die Frage der Abweichung ohne ausschlaggebende Bedeutung (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. November 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128] und vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 68]). - BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74
Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1984 - 2 B 61.83
Ob die Tatsachenwürdigung durch das Berufungsgericht zutreffend ist oder nicht, ist jedoch für die Frage der Abweichung ohne ausschlaggebende Bedeutung (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. November 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128] und vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 68]). - BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1984 - 2 B 61.83
Dies gilt schon deshalb, weil eine Zulassung der Revision wegen Divergenz nur in Betracht kommt, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53 f. und Beschluß vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]). - BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.11.1984 - 2 B 61.83
Dies gilt schon deshalb, weil eine Zulassung der Revision wegen Divergenz nur in Betracht kommt, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53 f. und Beschluß vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).